Profitieren Sie von einer strukturierten Betreuung

Enorme Zeit- und Geldersparnis für Führungskräfte durch eine durchstrukturierte Software sowie langjährige Erfahrung und kompetente Expertise in Beratung und Unterstützung. Moderner Arbeitsschutz spart Zeit, Papierkrieg, Geld und besonders Nerven. Nur ein Mitarbeiter, der sich wohlfühlt und gesund am Abend nach Hause geht, kann sich am nächsten Tag motiviert und mit voller Kraft wieder seinen Kernaufgaben widmen.

Digitale Arbeitsschutzorganisation – Rechtssicher und Effizient

Mit einer digitalen Software biete ich eine umfassende und rechtssichere Lösung für den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen. Profitieren Sie von einer strukturierten und effizienten Betreuung – jederzeit und überall.

Arbeitsschutz PDCA

Leistungen im Überblick:

  • Ganzheitliche Betreuung: Alles aus einer Hand – von der Softwarelösung bis zur direkten Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft.
  • Individueller Ansprechpartner: Stabile und kontinuierliche Beratung durch eine feste Kontaktperson.
  • Sicherheitstechnische Betreuung: Entsprechend ArbSchG, ASiG und den DGUV-Vorschriften.
  • Effiziente ASA-Sitzungen: Planung und Moderation von Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen.
  • Begehungen & Dokumentation: Regelmäßige Sicherheitsbegehungen inklusive ausführlichem Protokoll.
  • Betriebsärztliche Betreuung: Integration und Koordination mit dem Betriebsarzt. Gefährdungsbeurteilungen &
  • Betriebsanweisungen: Erstellung und Unterstützung nach gesetzlichen Vorgaben.

Digitale Unterweisungen: Jederzeit und ortsunabhängig auf allen internetfähigen 
Geräten abrufbar.

Maximale Flexibilität: Mitarbeitende entscheiden innerhalb eines definierten Zeitraums selbst, wann sie Unterweisungen absolvieren.

  • Automatische Erinnerungen: Push- und E-Mail-Benachrichtigungen zu fälligen Unterweisungen, Aufgaben oder Prüfungen.
  • Gefahrstoff- & Geräteverwaltung: Übersichtliche Auflistung sowie einfache Unfallmeldung und Verbesserungsvorschläge.
  • Direkter Draht zum Vorgesetzten: Telefonische Erreichbarkeit über die App für schnelle Rückfragen.
  • Digitale Signierung & Archivierung: Alle Zertifikate und Dokumente sicher und übersichtlich verwalten.
  • Praxisnahe Unterstützung: Kompetente Beratung und Begleitung direkt vor Ort.
  • Optimierung der Arbeitsorganisation: Sicherstellung einer optimalen und rechtssicheren Betriebsstruktur.
  • Brandschutzberatung: Fachkundige Unterstützung für ein sicheres Arbeitsumfeld.
Arbeitsschutz Leistung 1
Arbeitsschutz Leistung 2
Arbeitsschutz Leistung 3

Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG

Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht für alle Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Sie muss regelmäßig überprüft und angepasst werden – insbesondere nach Arbeitsunfällen oder Änderungen der Arbeitsbedingungen. Eine rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung ist der zentrale Bestandteil eines funktionierenden Arbeitsschutzmanagements und muss dokumentiert werden (§ 6 ArbSchG).

Grundbetreuung

nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV-Vorschriften

Die Grundbetreuung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbetreuung, die sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 ableitet. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und einen Betriebsarzt zu bestellen. Die DGUV Vorschrift 2 definiert die Mindesteinsatzzeiten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung je nach Gefährdungspotenzial der Branche. Die Grundbetreuung ist verpflichtend für alle Unternehmen – unabhängig von der Betriebsgröße. Die konkreten Einsatzzeiten hängen von der Gefährdungsstufe der Branche ab.

Betriebsspezifische Betreuung

Die betriebliche Betreuung ergänzt die Grundbetreuung durch individuell erforderliche Maßnahmen (z. B. bei besonderen Gefahrenquellen, betrieblichen Veränderungen oder neuen Arbeitsverfahren). Die Notwendigkeit der betriebsspezifischen Betreuung ergibt sich aus dem individuellen Gefährdungspotenzial des Unternehmens und ist in der DGUV Vorschrift 2 geregelt.

Arbeitsschutzausschuss (ASA-Sitzungen)

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind gemäß § 11 ASiG verpflichtet, vierteljährlich einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden. Mitglieder sind u. a. Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsrat (falls vorhanden). Die ASA-Sitzungen dienen der Koordination und Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) schriftlich zu bestellen (§ 5 ASiG).
Ab wann gilt die Verpflichtung?
Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 ist ab dem ersten Mitarbeiter eine sicherheitstechnische Betreuung vorgeschrieben. Unternehmen mit niedriger Gefährdung können unter bestimmten Voraussetzungen ein alternatives Betreuungsmodell wählen (z. B. Unternehmermodell für Kleinbetriebe mit max. 50 Beschäftigten).
Aufgaben einer Sifa gemäß § 6 ASiG:
Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und ASA-Sitzungen Mitwirkung bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft und anderen Arbeitsschutzinstitutionen.

Wirtschaftliche Vorteile durch Arbeitsschutz

Arbeitsschutz trägt nachweislich zur Reduzierung von Krankheitsausfällen, Unfällen und Produktionsausfällen bei. Unternehmen, die aktiv in den Arbeitsschutz investieren, haben motivierte Mitarbeiter, ein besseres Image und sparen langfristig Kosten. Auch die DGUV fördert präventive Maßnahmen, um Unternehmen dabei zu unterstützen, Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren.

Arbeitsschutz mit System

Eine durchdachte Arbeitsschutzorganisation sorgt für gesetzliche Sicherheit, zufriedene Mitarbeiter und langfristigen Unternehmenserfolg. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten und profitieren Sie von einer professionellen Betreuung!
Arbeitsschutz Filler

Ein reibungslos funktionierender Arbeitsschutz bringt dem Arbeitgeber/Geschäftsführer zahlreiche Vorteile – sowohl wirtschaftlich als auch organisatorisch.
Hier sind die wichtigsten Vorteile:

  1. Kostenersparnis & wirtschaftlicher Nutzen
    • Reduzierung von Unfall- & Krankheitskosten:
      • Weniger Lohnfortzahlungen bei Arbeitsunfällen oder krankheitsbedingten Ausfällen
      • Geringere Beiträge zur Berufsgenossenschaft durch weniger meldepflichtige Unfälle
    • Vermeidung von Bußgeldern & Haftungsrisiken:
      • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (ArbSchG, DGUV-Vorschriften)
      • Keine Strafen durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften
    • Geringere Versicherungsprämien:
      • Unternehmen mit wenigen Unfällen profitieren von Rabatten auf die Unfallversicherungsbeiträge
    • Produktivitätssteigerung & weniger Betriebsausfälle:
      • Geringere Ausfallzeiten durch präventiven Arbeitsschutz
      • Weniger Produktionsunterbrechungen durch Unfälle oder Sicherheitsmängel
  2. Stärkere Mitarbeiterbindung & Fachkräftegewinnung
    • Attraktives Arbeitgeberimage:
      • Arbeitssicherheit zeigt Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern
      • Erhöhte Motivation & Mitarbeiterzufriedenheit
    • Weniger Fachkräfteausfall durch Unfälle:
      • Gesunde & sichere Arbeitsplätze vermeiden langfristige Arbeitsausfälle
      • Höhere Loyalität der Mitarbeiter & geringere Fluktuation
    • Bessere Chancen bei der Fachkräftegewinnung:
      • Unternehmen mit gutem Arbeitsschutz sind attraktiver für qualifizierte Bewerber
  3. Effiziente Unternehmensorganisation
    • Strukturierte Abläufe & klare Zuständigkeiten:
      • Digitale Dokumentation & automatisierte Prozesse sparen Zeit
      • Keine Unsicherheiten oder Lücken in der Organisation
    • Schnelle Reaktion auf Sicherheitsmängel:
      • Früherkennung von Gefahrenquellen verhindert größere Probleme
      • Digitale Arbeitsschutzlösungen ermöglichen eine bessere Kontrolle & Planung
    • Reibungslose Zusammenarbeit mit Behörden & Versicherungen:
      • Weniger bürokratischer Aufwand durch vollständige Dokumentation
      • Schnelle Abwicklung im Schadensfall durch klare Nachweise
  4. Schutz vor Imageschäden & rechtlicher Haftung
    • Vermeidung von Reputationsverlusten:
      • Arbeitsunfälle mit schweren Folgen können negative PR und Imageschäden verursachen
      • Unternehmen mit nachweislich gutem Arbeitsschutz gelten als verantwortungsbewusst & vertrauenswürdig
    • Schutz vor persönlicher Haftung:
      • Geschäftsführer & Führungskräfte sind gesetzlich zur Einhaltung des Arbeitsschutzes verpflichtet
      • Vermeidung von persönlicher Haftung & strafrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen
Arbeitsschutz lohnt sich für jedes Unternehmen.
Ein funktionierender Arbeitsschutz ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in die Zukunft des Unternehmens. Neben finanziellen Vorteilen profitieren Arbeitgeber von einer höheren Produktivität, motivierten Mitarbeitern und einer starken Unternehmensorganisation.
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